sozialrechtsexperte - und schon gar nicht, wie man doch vermuten müsste, für Arme.
Die Sozialämter übergeben der Ordnungsbehörde und der § 74 SGB XII (http://www.buzer.de/gesetz/3415/a47635.htm) ist nur noch Makulatur.
Die sterblichen Überreste werden hier in NRW bspw. nach Holland verbracht, um dort, da die Krematorien dort die preiswertesten sind,
eingeäschert zu werden.
Die Asche wird dann in der Nähe der Verbrennun… mehr
